Herzlich Willkommen
in der Praxis für Psychotherapie
Marieke Potente

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Termine nach Vereinbarung
Bild: Praxis

Therapie

In meiner Praxis mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie behandle ich gesetzlich und privat versicherte Erwachsene. Störungsspezifische Behandlungsschwerpunkte sind unter anderem depressive Störungen, Angsterkrankungen, psychosomatische Beschwerden, posttraumatische Belastungsstörungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen nach belastenden Lebensereignissen (z. B. Tod, Trennung oder schwere Krankheit), Zwangserkrankungen, ADHS im Erwachsenenalter sowie Burn-out.

Die erste Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgt in der Regel telefonisch. Der Beginn einer Psychotherapie wird individuell vereinbart. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es vor Aufnahme einer Therapie häufig zu längeren Wartezeiten.

Psychotherapie bedeutet die gezielte Behandlung psychischer Erkrankungen sowie psychisch bedingter körperlicher Beschwerden – und vor allem die Arbeit an und mit sich selbst. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu erhalten. Sie lernen beispielsweise, anders mit Ihren Gefühlen, Gedanken, inneren Wahrnehmungen oder Erinnerungen umzugehen, sodass diese Sie nicht behindern, sondern Sie Ihren Alltag wieder selbstbestimmt gestalten können.

Die Therapiestunden finden in der Regel einmal pro Woche oder alle 14 Tage statt und dauern jeweils 50 Minuten. In besonderen Krisensituationen können zusätzliche Termine vereinbart werden. Eine Psychotherapie kann – je nach individuellem Behandlungsbedarf – etwa ein halbes Jahr bis ungefähr zwei Jahre dauern. Gegen Ende der Therapie finden die Termine meist in größeren zeitlichen Abständen statt.

In den Therapiesitzungen werden gemeinsam individuelle Strategien erarbeitet, die von Ihnen zwischen den Terminen im Alltag geübt und angewendet werden. Nur so können nachhaltige Veränderungen entstehen: „Nur wenn ich selbst etwas ändere, kann es anders werden!“

Therapieerfolg & Risiken einer Psychotherapie

Der Erfolg einer Psychotherapie hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Ihrer aktiven Mitarbeit. Ein wesentlicher Teil der Therapie findet zwischen den Sitzungen statt. Dafür müssen regelmäßige und verbindlich vereinbarte Therapiestunden ebenso wie Zeit zum Üben zu Hause zeitlich eingerichtet werden können.

Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es notwendig werden kann, auch belastende oder schmerzhafte Erfahrungen zu bearbeiten. Deshalb kann sich Ihr Befinden während einzelner Phasen der Behandlung vorübergehend verschlechtern.

Bild: Therapiesitzung

Gruppentherapie

Neben der Einzeltherapie biete ich auch Gruppentherapien für Erwachsene an.

In einer therapeutisch geleiteten Gruppe arbeiten mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam an ähnlichen Fragestellungen und profitieren vom gegenseitigen Austausch, neuen Perspektiven und praktischen Übungen. Gruppentherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes und wirksames Behandlungsverfahren und kann je nach persönlicher Situation eine eigenständige Therapieform oder eine sinnvolle Ergänzung zur Einzeltherapie sein.

Ob eine Gruppentherapie für Sie geeignet ist, besprechen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation (Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung) von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Sie haben freie Wahl Ihres Psychotherapeuten. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin sowie zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Klären Sie daher bitte vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob eine ambulante Psychotherapie erstattet wird.

Informieren Sie Ihre Versicherung darüber, dass Sie eine Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin durchführen möchten. Nach den ersten Sitzungen erhalten Sie bei Bedarf die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme. Beihilfeberechtigte wenden sich bitte zusätzlich an ihre zuständige Beihilfestelle und fordern dort die entsprechenden Antragsunterlagen an.

Selbstzahler

Eine Psychotherapie kann auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn keine Daten an eine Krankenversicherung übermittelt werden sollen oder wenn eine Behandlung ohne vorherige Beantragung der Kostenübernahme gewünscht ist. Selbstzahlerleistung können unabhängig von den durch die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen angeboten werden und sind daher in Einzelfällen auch kurzfristiger verfügbar.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Über die voraussichtlichen Kosten, die Rahmenbedingungen und den Ablauf informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ablauf

Unabhängig davon, ob anschließend eine Einzel- oder Gruppentherapie in Frage kommt, finden zunächst immer einige Einzelgespräche statt. Diese erfolgen im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der probatorischen Sitzungen. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und der gemeinsamen Entscheidung, welche Behandlungsform für Sie am besten geeignet ist.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit April 2018 ist ein psychotherapeutischer Erstkontakt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vor Beginn einer Psychotherapie verpflichtend. Diese maximal drei Behandlungsstunden (à 50 Minuten) dienen der ersten diagnostischen Abklärung und Beratung. Sollten Sie im Vorfeld aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung in stationärer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung gewesen sein, besteht diese Verpflichtung nicht.

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen in der Regel zwei (maximal vier) probatorische Sitzungen („Probesitzungen“). Diese dienen dem Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung, der vertiefenden Diagnostik sowie der Vorbereitung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Außerdem geht es darum, ein genaueres Bild von Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Lebensgeschichte zu gewinnen, gemeinsam Therapieziele zu entwickeln und die geeignete Behandlungsform – Einzel- oder Gruppentherapie – festzulegen.

Im Verlauf der Probatorik wird gemeinsam über die Aufnahme einer Verhaltenstherapie entschieden und ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Für die Beantragung wird ein Konsiliarbericht Ihres (Fach-)Arztes benötigt, der mögliche körperliche Ursachen oder Begleiterkrankungen berücksichtigt. Die eigentliche psychotherapeutische Behandlung beginnt nach Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Bei einer Kurzzeittherapie werden zunächst bis zu 24 Therapiesitzungen (2 × 12 Sitzungen à 50 Minuten) beantragt. Sollte eine längere Behandlung erforderlich sein, kann eine Langzeittherapie beantragt werden. Hierfür ist eine ausführliche fachliche Begründung erforderlich.

Akutbehandlung

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, direkt im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine Akutbehandlung zu beginnen. Diese umfasst bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten und dient der schnellen Stabilisierung in akuten psychischen Belastungssituationen.

Bild: Empfang

Dipl.-Psych. Marieke Potente

Bild: Marieke Potente

Mein Studium der Psychologie mit Abschluss als Diplom-Psychologin absolvierte ich an der Universität Trier. Anschließend folgte die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie in Köln. Während dieser Zeit war ich in einer psychosomatischen Akutklinik sowie in der psychologischen Abteilung einer orthopädischen Rehabilitationsklinik tätig.

Nach der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin im Jahr 2014 arbeitete ich bis zur Eröffnung meiner eigenen Praxis in der Schön Klinik Bad Arolsen. Im Sommer 2017 erhielt ich die kassenärztliche Zulassung und eröffnete meine Praxis.

Neben der verhaltenstherapeutischen Grundausrichtung liegen meine Arbeits- und Interessenschwerpunkte in folgenden Bereichen:

Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT)

ACT (gesprochen wie das englische Wort „act“ – handeln) verbindet verhaltenstherapeutische Techniken mit achtsamkeits- und akzeptanzbasierten Strategien sowie Interventionen zur Werteklärung. Ziel ist es, die psychische Flexibilität zu fördern und den Umgang mit belastenden Gedanken und Gefühlen zu verbessern.

CBASP (Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy)

CBASP ist ein speziell für chronische Depressionen entwickelter Therapieansatz. Mithilfe von Situationsanalysen und Rollenspielen werden zwischenmenschliche Verhaltensmuster erkannt und neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt.

Schematherapie

Die Schematherapie hilft dabei, tief verwurzelte Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern. Mithilfe verschiedener therapeutischer Methoden, wie beispielsweise Vorstellungsübungen oder Stuhldialogen, können belastende Muster schrittweise durch hilfreiche und gesunde Verhaltensweisen ersetzt werden.

Hundegestützte Psychotherapie

Bild: Zora und Imbi
Imbi Zora

Ausbildung am IHPt Konstanz (Institut für Hundegestützte Psychotherapie)

Meine Australian Cattle Dogs Zora und Imbi begleiten mich bei meiner Arbeit. Der Kontakt zu den Hunden erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie keinen Kontakt zu den Hunden wünschen – beispielsweise aufgrund einer Allergie, Angst oder anderer persönlicher Gründe – teilen Sie mir dies bitte mit.

Kontakt

Bild: Karte